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Neue Hundeverordnung in Dänemark gilt auch für Touristen

BoerboelDänemark hat die Liste über verbotene Hunde erweitert. Die neuen Regeln wurden zum 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt und gelten auch für Touristen, die ihre Lieblinge mit in den Dänemark-Urlaub bringen. Demnach wird die Haltung, die Zucht und die Einfuhr von dreizehn Hunderassen verboten, vorausgesetzt sie wurden nach dem 17. März 2010 angeschafft.

Martin Rütter - Aggression beim HundBei den als gefährlich eingestuften Rassen handelt es sich um

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac

 

Das Verbot gilt übrigens auch für Kreuzungen der genannten Hunderassen. Der Halter hat die Pflicht, bei der Einreise in Dänemark, neben der Rasse den Zeitpunkt der Anschaffung zu dokumentieren. Oben genannte Hunde und deren Kreuzungen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, müssen auf Straßen, Wegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden und zudem einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

 

Fila Brasileiro
Fila Brasileiro

 

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt

Die dänische Hundeverordnung schreibt weiter vor, dass alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet sind ihre Hunde zu kennzeichnen und zu registrieren, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Bei Hunden, bei denen vermutet werden kann, dass sie für ihre Umgebung gefährlich sind, die erhebliche Schäden verursachen oder sogar Personen angreifen, kann die Polizei Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht anordnen. Im schlimmsten Fall kann sie sogar über die Einschläferung des Tieres entscheiden.

Leinenpflicht

An Stränden besteht Leinenpflicht vom 1. April bis zum 30. September. In Wäldern besteht die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen, ganzjährig.

Durchfahrt durch Dänemark

Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden, sind von der Hundeverordnung nicht betroffen. Wenn der Hund das Fahrzeug nicht verlässt und ohne weiteren Aufenthalt durchgeführt wird, ist der Transport von Hunden weiterhin erlaubt. Dabei sind auch kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges erlaut, also beispielsweise, wenn der Hund frische Luft braucht oder Gassi gehen muss.

Weiterführende Länderinformationen zu Dänemark finden Sie auf unseren Seiten.

Foto-Credit:Boerboel, Denhulde, Fila Brasileiro, Brazilian Fila, Brazilian Mastiff - Domingo, Ricardo V. Carvalho Lizenz: CC- by-sa 3.0