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Tipps zum richtigen Verhalten bei Reisemängeln

Urlaub bedeutet für die meisten Menschen Entspannung, Erholung und Freude. Was aber, wenn der lang herbeigesehnte Flug ins Traumland gar nicht erst startet? Oder sich verspätet? Und was tun, wenn das sorgsam ausgewählte Hotel auf einmal überbucht ist? Das Online-Portal ab-in-den-urlaub.de! gibt den Urlaubern nützliche Informationen, wie sie sich in solchen Fällen verhalten sollten.

Häufig berichtet die Presse von Warnstreiks der Bahn- und Fluggesellschaften. Leute, die eben ihren Urlaub gebucht haben, bangen dann um ihren wohlverdienten Urlaub. Grundsätzlich haben Reisende bei nur geringfügigen Verspätungen keinen Anspruch auf Preiserstattung. Dies liegt darin begründet, dass An- und Abreisetage nicht in die eigentliche erholsame Phase des Urlaubes einbezogen werden. Nur wenn der entsprechende Folgetag von den Verzögerungen beeinflusst wird, ist es möglich, den Reisepreis zu mindern.

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Beim Einchecken in das Hotel kann es ebenfalls zu Problemen kommen: Das Hotel ist überbucht. In diesem Fall muss der jeweilige Veranstalter für Ersatz sorgen, der den Urlaubern keine Zusatzkosten verursacht. Oft werden die Gäste sogar in höherwertigen Hotels untergebracht, womit der Veranstalter meist den beschwerlichen Start in den Urlaub ausgleichen möchte. Sollte dennoch von den Gästen verlangt werden, die Differenzkosten für das neue Zimmer zu übernehmen, ist es ratsam dies vor Ort unter Vorbehalt zu tun. Die Quittung, die sich die Gäste dabei unbedingt ausstellen lassen sollten, kann nachträglich beim Reiseveranstalter eingereicht werden.

 








 
 
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