Wie sich ein Campingurlaub entspannt gestalten lässt
So mancher Camping-Freund glaubt mit dem Kauf eines Wohnmobils, gleichzeitig die Freiheit gepachtet zu haben, nach eigenem Belieben überall zu rasten und zu verweilen. Doch hier versteckt sich der Teufel im Detail. An vielen Orten sind Camper nicht erwünscht. Wohnmobile dürfen auf einigen Rastplätzen nur dann geparkt werden, wenn der Fahrer Kräfte für die Weiterfahrt sammelt. Das Internetportal ab-in-den-urlaub.de! gibt Hinweise, wie sich ein Campingurlaub dennoch entspannt gestalten lässt.
Wie die Onlineausgabe der Welt berichtet dürfen Camper in Spanien, Italien und Österreich am Straßenrand problemlos Rast machen. Der Gesetzgeber in Deutschland jedoch verbietet solche Aktivitäten. Wer einen Park- oder Rastplatz ansteuert, darf dort nur maximal zehn Stunden verweilen, um seine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Jegliche Camping-Aktivitäten wie Vorzelte aufbauen und Campingstühle aufstellen, sind nicht erlaubt. Verstöße können mit einem Bußgeld wegen "wilden Campens" und einem Platzverweis geahndet werden. Rastplätze, die nur für PKW und LKW freigegeben sind, dürfen von Wohnmobilen gar nicht angesteuert werden. Als Alternative bleibt nur der gebührenpflichtige Stellplatz. Doch auch hier darf nur gerastet werden – Vorzelt und Grill bleiben im Wagen.
Im Ausland sollten Camper in den meisten Ländern ausschließlich einen bewachten Campingplatz ansteuern, da das Campen außerhalb solcher Plätze gefährlich sein kann. In Ungarn, Kroatien, Portugal, Tschechien und Griechenland ist es sogar grundsätzlich verboten auf öffentlichem Grund zu rasten oder länger zu verweilen. Hier bleibt den Urlaubern gar keine Alternative als sich auf einem Campingplatz einzumieten.
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