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Worauf ist bei der Nachbarschaftshilfe im Urlaub zu achten?

Sommerzeit ist Reisezeit. Der Lastminute Urlaub ist gebucht, die Koffer sind gepackt. Jetzt kann sich die Vorfreude auf die Reise einstellen. Doch wer kümmert sich zu Hause um die Post und die Blumen, gegebenenfalls den Garten? Wer betreut Bello, während man selbst am Strand liegt und die Seele baumeln lässt?

Wie gut, einen hilfsbereiten Nachbarn zu haben. Wie das Internetportal ab-in-den-urlaub.de! berichtet, klären jedoch Nachbarn im Vorfeld der Hilfe kaum, wer für eventuell entstandene Schäden aufkommt. 

Meint es der Nachbar beim Blumen gießen zu gut, so dass beispielsweise das Wasser auf die Marmor-Fensterbank läuft und hässliche Wasserflecken entstehen. Ein Fall für die private Haftpflicht-Versicherung? Bei leicht fahrlässigen Schadensfällen greift sie oft nicht, da der so genannte „stillschweigenden Haftungsausschluss“ zum Tragen kommt. Die Versicherungen gehen davon aus, dass die geleistete Hilfe nicht bestraft werden dürfe und somit weder der Nachbar noch die Versicherung für den Schaden zahlen müsse. Ein anderer Sachverhalt liegt vor, wenn der Nachbar den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. 

Bei der Betreuung von Bello ist Folgendes zu beachten: Ein stillschweigender Verwahrungsvertrag sorgt dafür, dass der Hundesitter die Verantwortung für den Hund trägt, so lange die Besitzer im Urlaub sind. Daher ist es ratsam, im Vorfeld zu überprüfen, ob die private Haftpflicht-Versicherung für eventuelle Schäden aufkommt bzw. ob der Hundehalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung hat.

 








 
 
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